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The Rudolf Steiner Archive

a project of Steiner Online Library, a public charity

Die Kernpunkte der sozialen Frage
GA 23

III. Kapitalismus und soziale Ideen (Kapital, Menschenarbeit)

Man kann nicht zu einem Urteile darüber kommen, welche Handlungsweise auf sozialem Gebiete gegenwärtig durch die lautsprechenden Tatsachen gefordert wird, wenn man nicht den Willen hat, dieses Urteil bestimmen zu lassen von einer Einsicht in die Grundkräfte des sozialen Organismus. Der Versuch, eine solche Einsicht zu gewinnen, liegt der hier vorangehenden Darstellung zugrunde. Mit Maßnahmen, die sich nur auf ein Urteil stützen, das aus einem eng umgrenzten Beobachtungskreis gewonnen ist, kann man heute etwas Fruchtbares nicht bewirken. Die Tatsachen, welche aus der sozialen Bewegung herausgewachsen sind, offenbaren Störungen in den Grundlagen des sozialen Organismus, und keineswegs solche, die nur an der Oberfläche vorhanden sind. Ihnen gegenüber ist notwendig, auch zu Einsichten zu kommen, die bis zu den Grundlagen vordringen. Spricht man heute von Kapital und Kapitalismus, so weist man auf das hin, worin die proletarische Menschheit die Ursachen ihrer Bedrückung sucht. Zu einem fruchtbaren Urteil über die Art, wie das Kapital fördernd oder hemmend in den Kreisläufen des sozialen Organismus wirkt, kann man aber nur kommen, wenn man durchschaut, wie die individuellen Fähigkeiten der Menschen, wie die Rechtsbildung und wie die Kräfte des Wirtschaftslebens das Kapital erzeugen und verbrauchen. - Spricht man von der Menschenarbeit, so deutet man auf das, was mit der Naturgrundlage der Wirtschaft und dem Kapital zusammen die wirtschaftlichen Werte schafft und an dem der Arbeiter zum Bewußtsein seiner sozialen Lage kommt. Ein Urteil darüber, wie diese Menschenarbeit in den sozialen Organismus hineingestellt sein muß, um in dem Arbeitenden die Empfindung von seiner Menschenwürde nicht zu stören, ergibt sich nur, wenn man das Verhältnis ins Auge fassen will, welches Menschenarbeit zur Entfaltung der individuellen Fähigkeiten einerseits und zum Rechtsbewußtsein anderseits hat.

Man fragt gegenwärtig mit Recht, was zu allernächst zu tun ist, um den in der sozialen Bewegung auftretenden Forderungen gerecht zu werden. Man wird auch das Allernächste nicht in fruchtbarer Art vollbringen können, wenn man nicht weiß, welches Verhältnis das zu Vollbringende zu den Grundlagen des gesunden sozialen Organismus haben soll. Und weiß man dieses, dann wird man an dem Platze, an den man gestellt ist, oder an den man sich zu stellen vermag, die Aufgaben finden können, die sich aus den Tatsachen heraus ergehen. Der Gewinnung einer Einsicht, auf die hier gedeutet wird, stellt sich, das unbefangene Urteil beirrend, gegenüber, was im Laufe langer Zeit aus menschlichem Wollen in soziale Einrichtungen übergegangen ist. Man hat sich in die Einrichtungen so eingelebt, daß man aus ihnen heraus sich Ansichten gebildet hat über dasjenige, was von ihnen zu erhalten, was zu verändern ist. Man richtet sich in Gedanken nach den Tatsachen, die doch der Gedanke beherrschen soll. Notwendig ist aber heute, zu sehen, daß man nicht anders ein den Tatsachen gewachsenes Urteil gewinnen kann als durch Zurückgehen zu den Urgedanken, die allen sozialen Einrichtungen zugrunde liegen.

Wenn nicht rechte Quellen vorhanden sind, aus denen die Kräfte, welche in diesen Urgedanken liegen, immer von neuem dem sozialen Organismus zufließen, dann nehmen die Einrichtungen Formen an, die nicht lebenfördernd, sondern lebenhemmend sind. In den instinktiven Impulsen der Menschen aber leben mehr oder weniger unbewußt die Urgedanken fort, auch wenn die vollbewußten Gedanken in die Irre gehen und lebenhemmende Tatsachen schaffen, oder schon geschaffen haben. Und diese Urgedanken, die einer lebenheinmenden Tatsachenwelt gegenüber chaotisch sich äußern, sind es, die offenbar oder verhüllt in den revolutionären Erschütterungen des sozialen Organismus zutage treten. Diese Erschütterungen werden nur dann nicht eintreten, wenn der soziale Organismus in der Art gestaltet ist, daß in ihm jederzeit die Neigung vorhanden sein kann, zu beobachten, wo eine Abweichung von den durch die Urgedanken vorgezeichneten Einrichtungen sich bildet, und wo zugleich die Möglichkeit besteht, dieser Abweichung entgegenzuarbeiten, ehe sie eine verhängnistragende Stärke gewonnen hat.

In unsern Tagen sind in weitem Umfange des Menschenlebens die Abweichungen von den durch die Urgedanken geforderten Zuständen groß geworden. Und das Leben der von diesen Gedanken getragenen Impulse in Menschenseelen steht als eine durch Tatsachen laut sprechende Kritik da über das, was sich im sozialen Organismus der letzten Jahrhunderte gestaltet hat. Daher bedarf es des guten Willens, in energischer Weise zu den Urgedanken sich zu wenden und nicht zu verkennen, wie schädlich es gerade heute ist, diese Urgedanken als «unpraktische» Allgemeinheiten aus dem Gebiete des Lebens zu verbannen. In dem Leben und in den Forderungen der proletarischen Bevölkerung lebt die Tatsachen-Kritik über dasjenige, was die neuere Zeit aus dem sozialen Organismus gemacht hat. Die Aufgabe unserer Zeit dem gegenüber ist, der einseitigen Kritik dadurch entgegenzuarbeiten, daß man aus dem Urgedanken heraus die Richtungen findet, in denen die Tatsachen bewußt gelenkt werden müssen. Denn die Zeit ist abgelaufen, in der der Menschheit genügen kann, was bisher die instinktive Lenkung zustande gebracht hat.

Eine der Grundfragen, die aus der zeitgenössischen Kritik heraus auftreten, ist die, in welcher Art die Bedrückung aufhören kann, welche die proletarische Menschheit durch den privaten Kapitalismus erfahren hat. Der Besitzer oder Verwalter des Kapitals ist in der Lage, die körperliche Arbeit anderer Menschen in den Dienst dessen zu stellen, das er herzustellen unternimmt. Man muß in dem sozialen Verhältnis, das in dem Zusammenwirken von Kapital und menschlicher Arbeitskraft entsteht, drei Glieder unterscheiden: die Unternehmertätigkeit, die auf der Grundlage der individuellen Fähigkeiten einer Person oder einer Gruppe von Personen beruhen muß; das Verhältnis des Unternehmers zum Arbeiter, das ein Rechtsverhältnis sein muß; das Hervorbringen einer Sache, die im Kreislauf des Wirtschaftslebens einen Warenwert erhält. Die Unternehmertätigkeit kann in gesunder Art nur dann in den sozialen Organismus eingreifen, wenn in dessen Leben Kräfte wirken, welche die individuellen Fähigkeiten der Menschen in der möglichst besten Art in die Erscheinung treten lassen. Das kann nur geschehen, wenn ein Gebiet des sozialen Organismus vorhanden ist, das dem Fähigen die freie Initiative gibt, von seinen Fähigkeiten Gebrauch zu machen, und das die Beurteilung des Wertes dieser Fähigkeiten durch freies Verständnis für dieselben bei andern Menschen ermöglicht. Man sieht: die soziale Betätigung eines Menschen durch Kapital gehört in dasjenige Gebiet des sozialen Organismus, in welchem das Geistesleben Gesetzgebung und Verwaltung besorgt. Wirkt in diese Betätigung der politische Staat hinein, so muß notwendigerweise die Verständnislosigkeit gegenüber den individuellen Fähigkeiten bei deren Wirksamkeit mitbestimmend sein. Denn der politische Staat muß auf dem beruhen, und er muß das in Wirksamkeit versetzen, das in allen Menschen als gleiche Lebensforderung vorhanden ist. Er muß in seinem Bereich alle Menschen zur Geltendmachung ihres Urteils kommen lassen. Für dasjenige, was er zu vollbringen hat, kommt Verständnis oder Nichtverständnis für individuelle Fähigkeiten nicht in Betracht. Daher darf, was in ihm zur Verwirklichung kommt, auch keinen Einfluß haben auf die Betätigung der individuellen menschlichen Fähigkeiten. Ebensowenig sollte der Ausblick auf den wirtschaftlichen Vorteil bestimmend sein können für die durch Kapital ermöglichte Auswirkung der individuellen Fähigkeiten. Auf diesen Vorteil geben manche Beurteiler des Kapitalismus sehr vieles. Sie vermeinen, daß nur durch diesen Anreiz des Vorteils die individuellen Fähigkeiten zur Betätigung gebracht werden können. Und sie berufen sich als «Praktiker» auf die «unvollkommene» Menschennatur, die sie zu kennen vorgeben. Allerdings innerhalb derjenigen Gesellschaftsordnung, welche die gegenwärtigen Zustände gezeitigt hat, hat die Aussicht auf wirtschaftlichen Vorteil eine tiefgehende Bedeutung erlangt. Aber diese Tatsache ist eben zum nicht geringen Teile die Ursache der Zustände, die jetzt erlebt werden können. Und diese Zustände drängen nach Entwickelung eines andern Antriebes für die Betätigung der individuellen Fähigkeiten. Dieser Antrieb wird in dem aus einem gesunden Geistesleben erfließenden sozialen Verständnis liegen müssen. Die Erziehung, die Schule werden aus der Kraft des freien Geisteslebens heraus den Menschen mit Impulsen ausrüsten, die ihn dazu bringen, kraft dieses ihm innewohnenden Verständnisses das zu verwirklichen, wozu seine individuellen Fähigkeiten drängen.

Solch eine Meinung braucht nicht Schwarmgeisterei zu sein. Gewiß, die Schwarmgeisterei hat unermeßlich großes Unheil auf dem Gebiete des sozialen Wollens ebenso gebracht wie auf anderen. Aber die hier dargestellte Anschauung beruht nicht, wie man aus dem Vorangehenden ersehen kann, auf dem Wahnglauben, daß «der Geist» Wunder wirken werde, wenn diejenigen möglichst viel von ihm sprechen, die ihn zu haben meinen; sondern sie geht hervor aus der Beobachtung des freien Zusammenwirkens der Menschen auf geistigem Gebiete. Dieses Zusammenwirken erhält durch seine eigene Wesenheit ein soziales Gepräge, wenn es sich nur wahrhaft frei entwickeln kann.

Nur die unfreie Art des Geisteslebens hat bisher dieses soziale Gepräge nicht aufkommen lassen. Innerhalb der leitenden Klassen haben sich die geistigen Kräfte in einer Art ausgebildet, welche die Leistungen dieser Kräfte in antisozialer Weise innerhalb gewisser Kreise der Menschheit abgeschlossen haben. Was innerhalb dieser Kreise hervorgebracht worden ist, konnte nur in künstlicher Weise an die proletarische Menschheit herangebracht werden. Und diese Menschheit konnte keine seelentragende Kraft aus diesem Geistesleben schöpfen, denn sie nahm nicht wirklich an dem Leben dieses Geistesgutes teil. Einrichtungen für «volkstümliche Belehrung», das «Heranziehen» des «Volkes» zum Kunstgenuß und Ähnliches sind in Wahrheit keine Mittel zur Ausbreitung des Geistesgutes im Volke, so lange dieses Geistesgut den Charakter beibehält, den es in der neueren Zeit angenommen hat. Denn das «Volk» steht mit dein innersten Anteil seines Menschenwesens nicht in dem Leben dieses Geistesgutes drinnen. Es wird ihm nur ermöglicht, gewissermaßen von einem Gesichtspunkte aus, der außerhalb desselben liegt, darauf hinzuschauen. Und was von dem Geistesleben im engern Sinne gilt, das hat seine Bedeutung auch in denjenigen Verzweigungen des geistigen Wirkens, die auf Grund des Kapitals in das wirtschaftliche Leben einfließen. Im gesunden sozialen Organismus soll der proletarische Arbeiter nicht an seiner Maschine stehen und nur von deren Getriebe berührt werden, während der Kapitalist allein weiß, welches das Schicksal der erzeugten Waren im Kreislauf des Wirtschaftslebens ist. Der Arbeiter soll mit vollem Anteil an der Sache Vorstellungen entwickeln können über die Art, wie er sich an dem sozialen Leben beteiligt, indem er an der Erzeugung der Waren arbeitet. Besprechungen, die zum Arbeitsbetrieb gerechnet werden müssen wie die Arbeit selbst, sollen regelmäßig von dem Unternehmer veranstaltet werden mit dem Zweck der Entwickelung eines gemeinsamen Vorstellungskreises, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber umschließt. Ein gesundes Wirken dieser Art wird bei dem Arbeiter Verständnis dafür erzeugen, daß eine rechte Betätigung des Kapitalverwalters den sozialen Organismus und damit den Arbeiter, der ein Glied desselben ist, selbst fördert. Der Unternehmer wird bei solcher auf freies Verstehen zielenden Öffentlichkeit seiner Geschäftsführung zu einem einwandfreien Gebaren veranlaßt. Nur, wer gar keinen Sinn hat für die soziale Wirkung des innerlichen vereinten Erlebens einer in Gemeinschaft betriebenen Sache, der wird das Gesagte für bedeutungslos halten. Wer einen solchen Sinn hat, der wird durchschauen, wie die wirtschaftliche Produktivität gefördert wird, wenn die auf Kapitalgrundlage ruhende Leitung des Wirtschaftslebens in dem Gebiete des freien Geisteslebens seine Wurzeln hat. Das bloß wegen des Profites vorhandene Interesse am Kapital und seiner Vermehrung kann nur dann, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, dem sachlichen Interesse an der Hervorbringung von Produkten und am Zustandekommen von Leistungen Platz machen.

Die sozialistisch Denkenden der Gegenwart streben die Verwaltung der Produktionsmittel durch die Gesellschaft an. Was in diesem ihrem Streben berechtigt ist, das wird nur dadurch erreicht werden können, daß diese Verwaltung von dem freien Geistesgebiet besorgt wird. Dadurch wird der wirtschaftliche Zwang unmöglich gemacht, der vom Kapitalisten dann ausgeht und als menschenunwürdig empfunden wird, wenn der Kapitalist seine Tätigkeit aus den Kräften des Wirtschaftslebens heraus entfaltet. Und es wird die Lähmung der individuellen menschlichen Fähigkeiten nicht eintreten können, die als eine Folge sich ergeben muß, wenn diese Fähigkeiten vom politischen Staate verwaltet werden.

Das Erträgnis einer Betätigung durch Kapital und individuelle menschliche Fähigkeiten muß im gesunden sozialen Organismus wie jede geistige Leistung aus der freien Initiative des Tätigen einerseits sich ergeben und anderseits aus dem freien Verständnis anderer Menschen, die nach dem Vorhandensein der Leistung des Tätigen verlangen. Mit der freien Einsicht des Tätigen muß auf diesem Gebiete im Einklange stehen die Bemessung dessen, was er als Erträgnis seiner Leistung - nach den Vorbereitungen, die er braucht, um sie zu vollbringen, nach den Aufwendungen, die er machen muß, um sie zu ermöglichen und so weiter - ansehen will. Er wird seine Ansprüche nur dann befriedigt finden können, wenn ihm Verständnis für seine Leistungen entgegengebracht wird.

Durch soziale Einrichtungen, die in der Richtung des hier Dargestellten liegen, wird der Boden geschaffen für ein wirklich freies Vertragsverhältnis zwischen Arbeitleiter und Arbeitleister. Und dieses Verhältnis wird sich beziehen nicht auf einen Tausch von Ware (beziehungsweise Geld) für Arbeitskraft, sondern auf die Festsetzung des Anteiles, den eine jede der beiden Personen hat, welche die Ware gemeinsam zustande bringen.

Was auf der Grundlage des Kapitals für den sozialen Organismus geleistet wird, beruht seinem Wesen nach auf der Art, wie die individuellen menschlichen Fähigkeiten in diesen Organismus eingreifen. Die Entwickelung dieser Fähigkeiten kann durch nichts anderes den ihr entsprechenden Impuls erhalten als durch das freie Geistesleben. Auch in einem sozialen Organismus, der diese Entwickelung in die Verwaltung des politischen Staates oder in die Kräfte des Wirtschaftslebens einspannt, wird die wirkliche Produktivität alles dessen, was Kapitalaufwendung notwendig macht, auf dem beruhen, was sich an freien individuellen Kräften durch die lähmenden Einrichtungen hindurchzwängt. Nur wird eine Entwickelung unter solchen Voraussetzungen eine ungesunde sein. Nicht die freie Entfaltung der auf Grundlage des Kapitals wirkenden individuellen Fähigkeiten hat Zustände hervorgerufen, innerhalb welcher die menschliche Arbeitskraft Ware sein muß, sondern die Fesselung dieser Kräfte durch das politische Staatsleben oder durch den Kreislauf des Wirtschaftslebens. Dies unbefangen zu durchschauen, ist in der Gegenwart eine Voraussetzung für alles, was auf dem Gebiete der sozialen Organisation geschehen soll. Denn die neuere Zeit hat den Aberglauben hervorgebracht, daß aus dem politischen Staate oder dem Wirtschaftsleben die Maßnahmen hervorgehen sollen, welche den sozialen Organismus gesund machen. Beschreitet man den Weg weiter, der aus diesem Aberglauben seine Richtung empfangen hat, dann wird man Einrichtungen schaffen, welche die Menschheit nicht zu dem führen, was sie erstrebt, sondern zu einer unbegrenzten Vergrößerung des Bedrückenden, das sie abgewendet sehen möchte.

Über den Kapitalismus hat man denken gelernt in einer Zeit, in welcher dieser Kapitalismus dem sozialen Organismus einen Krankheitsprozeß verursacht hat. Den Krankheitsprozeß erlebt man ; man sieht, daß ihm entgegengearbeitet werden muß. Man muß mehr sehen. Man muß gewahr werden, daß die Krankheit ihren Ursprung hat in dem Aufsaugen der im Kapital wirksamen Kräfte durch den Kreislauf des Wirtschaftslebens. Derjenige nur kann in der Richtung dessen wirken, was die Entwickelungskräfte der Menschheit in der Gegenwart energisch zu fordern beginnen, der sich nicht in Illusionen treiben läßt durch die Vorstellungsart, welche in der Verwaltung der Kapitalbetätigung durch das befreite Geistesleben das Ergebnis eines «unpraktischen Idealismus » sieht.

In der Gegenwart ist man allerdings wenig darauf vorbereitet, die soziale Idee, die den Kapitalismus in gesunde Bahnen lenken soll, in einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Geistesleben zu bringen. Man knüpft an dasjenige an, was dem Kreis des Wirtschaftslebens angehört. Man sieht, wie in der neueren Zeit die Warenproduktion zum Großbetrieb, und dieser zur gegenwärtigen Form des Kapitalismus geführt hat. An die Stelle dieser Wirtschaftsform solle die genossenschaftliche treten, die für den Selbstbedarf der Produzenten arbeitet. Da man aber selbstverständlich die Wirtschaft mit den modernen Produktionsmitteln beibehalten will, verlangt man die Zusammenfassung der Betriebe in eine einzige große Genossenschaft. In einer solchen, denkt man , produziere ein jeder im Auftrage der Gemeinschaft, die nicht ausbeuterisch sein könne, weil sie sich selbst ausbeutete. Und da man an Bestehendes anknüpfen will oder muß, blickt man nach dem modernen Staat aus, den man in eine umfassende Genossenschaft verwandeln will.

Man bemerkt dabei nicht, daß man von einer solchen Genossenschaft sich Wirkungen verspricht, die um so weniger eintreten können, je größer die Genossenschaft ist. Wenn nicht die Einstellung der individuellen menschlichen Fähigkeiten in den Organismus der Genossenschaft so gestaltet wird, wie es in diesen Ausführungen dargestellt worden ist, kann die Gemeinsamkeit der Arbeitsverwaltung nicht zur Gesundung des sozialen Organismus führen.

Daß für ein unbefangenes Urteil über das Eingreifen des Geisteslebens in den sozialen Organismus gegenwärtig wenig Veranlagung vorhanden ist, rührt davon her, daß man sich gewöhnt hat, das Geistige möglichst fern von allem Materiellen und Praktischen vorzustellen. Es wird nicht wenige geben, die etwas Groteskes in der hier dargestellten Ansicht finden, daß in der Betätigung des Kapitals im Wirtschaftsleben die Auswirkung eines Teiles des geistigen Lebens Sich offenbaren soll. Man kann sich denken, daß in dieser Charakterisierung des als grotesk Dargestellten Zugehörige der bisher leitenden Menschenklassen mit sozialistischen Denkern übereinstimmen. Man wird, um die Bedeutung dieses grotesk Befundenen für eine Gesundung des sozialen Organismus einzusehen, den Blick richten müssen in gewisse Gedankenströmungen der Gegenwart, die in ihrer Art redlichen Seelenimpulsen entspringen, die aber das Entstehen eines wirklich sozialen Denkens dort hemmen, wo sie Eingang finden.

Diese Gedankenströmungen streben mehr oder weniger unbewußt - hinweg von dem, was dem inneren Erleben die rechte Stoßkraft gibt. Sie erstreben eine Lebensauffassung, ein seelisches, ein denkerisches, ein nach wissenschaftlicher Erkenntnis suchendes inneres Leben gewissermaßen wie eine Insel im Gesamtmenschenleben. Sie sind dann nicht in der Lage, die Brücke zu bauen von diesem Leben hin zu demjenigen, was den Menschen in die Alltäglichkeit einspannt. Man kann sehen, wie viele Menschen der Gegenwart es gewissermaßen «innerlich vornehm» finden, in einer gewissen, sei es auch schulmäßigen Abstraktheit nachzudenken über allerlei ethisch-religiöse Probleme in Wolkenkuckucksheimhöhen; man kann sehen, wie die Menschen nachdenken über die Art und Weise, wie sich der Mensch Tugenden aneignen könne, wie er in Liebe zu seinen Mitmenschen sich verhalten soll, wie er begnadet werden kann mit einem «inneren Lebensinhalt». Man sieht dann aber auch das Unvermögen, einen Übergang zu ermöglichen von dem, was die Leute gut und liebevoll und wohlwollend und rechtlich und sittlich nennen, zu dem, was in der äußern Wirklichkeit, im Alltag den Menschen umgibt als Kapitalwirkung, als Arbeitsentlöhnung, als Konsum, als Produktion, als Warenzirkulation, als Kreditwesen, als Bank- und Börsenwesen. Man kann sehen, wie zwei Weltenströmungen nebeneinandergestellt werden auch in den Denkgewohnheiten der Menschen. Die eine Weltenströmung ist die, welche sich gewissermaßen in göttlich-geistiger Höhe halten will, die keine Brücke bauen will zwischen dem, was ein geistiger Impuls ist, und was eine Tatsache des gewöhnlichen Handelns im Leben ist. Die andere lebt gedankenlos im Alltäglichen. Das Leben aber ist ein einheitliches. Es kann nur gedeihen, wenn die es treibenden Kräfte von allem ethisch-religiösen Leben herunterwirken in das alleralltäglichste profanste Leben, in dasjenige Leben, das manchem eben weniger vornehm erscheint. Denn, versäumt man , die Brücke zu schlagen zwischen den beiden Lebensgebieten, so verfällt man in bezug auf religiöses, sittliches Leben und auf soziales Denken in bloße Schwarmgeisterei, die fernsteht der alltäglichen wahren Wirklichkeit. Es rächt sich dann gewissermaßen diese alltäglich-wahre Wirklichkeit. Dann strebt der Mensch aus einem gewissen «geistigen» Impuls heraus alles mögliche Ideale an, alles mögliche, was er «gut» nennt; aber denjenigen Instinkten, die diesen «Idealen» gegenüberstehen als Grundlage der gewöhnlichen täglichen Lebensbedürfnisse, deren Befriedigung aus der Volkswirtschaft heraus kommen muß, diesen Instinkten gibt sich der Mensch ohne «Geist» hin. Er weiß keinen wirklichkeitsgemäßen Weg von dem Begriff der Geistigkeit zu dem, was im alltäglichen Leben vor sich geht. Dadurch nimmt dieses alltägliche Leben eine Gestalt an, die nichts zu tun haben soll mit dem, was als ethische Impulse in vornehmeren, seelisch-geistigen Höhen gehalten werden will. Dann aber wird die Rache der Alltäglichkeit eine solche, daß das ethisch-religiöse Leben zu einer innerlichen Lebenslüge des Menschen sich gestaltet, weil es sich ferne hält von der alltäglichen, von der unmittelbaren Lebenspraxis, ohne daß man es merkt.

Wie zahlreich sind doch heute die Menschen, die aus einer gewissen ethisch-religiösen Vornehmheit heraus den besten Willen zeigen zu einem rechten Zusammenleben mit ihren Mitmenschen, die ihren Mitmenschen nur das Allerallerbeste tun möchten. Sie versäumen es aber, zu einer Empfindungsart zu kommen, die dies wirklich ermöglicht, weil sie sich kein soziales, in den praktischen Lebensgewohnheiten sich auswirkendes Vorstellen aneignen können.

Aus dem Kreise solcher Menschen stammen diejenigen, die in diesem welthistorischen Augenblick, wo die sozialen Fragen so drängend geworden sind, sich als die Schwarmgeister, die sich aber für echte Lebenspraktiker halten, hemmend der wahren Lebenspraxis entgegenstellen. Man kann von ihnen Reden hören wie diese: Wir haben nötig, daß die Menschen sich erheben aus dem Materialismus, aus dem äußerlich materiellen Leben, das uns in die Weltkriegs-Katastrophe und in das Unglück hineingetrieben hat, und daß sie sich einer geistigen Auffassung des Lebens zuwenden. Man wird, wenn man so die Wege des Menschen zur Geistigkeit zeigen will, nicht müde, diejenigen Persönlichkeiten zu zitieren, die man in der Vergangenheit wegen ihrer dem Geiste zugewendeten Denkungsart verehrt hat. Man kann erleben, daß jemand, der versucht, gerade auf dasjenige hinzuweisen, was heute der Geist für das wirkliche praktische Leben so notwendig leisten muß, wie das tägliche Brot erzeugt werden muß, darauf aufmerksam gemacht wird, daß es ja in erster Linie darauf ankomme, die Menschen wiederum zur Anerkennung des Geistes zu bringen. Es kommt aber gegenwärtig darauf an, daß aus der Kraft des geistigen Lebens heraus die Richtlinien für die Gesundung des sozialen Organismus gefunden werden. Dazu genügt nicht, daß die Menschen in einer Seitenströmung des Lebens sich mit dem Geiste beschäftigen. Dazu ist notwendig, daß das alltägliche Dasein geistgemäß werde. Die Neigung, für das «geistige Leben» solche Seitenströmungen zu suchen, führte die bisher leitenden Kreise dazu, an sozialen Zuständen Geschmack zu haben, die in die gegenwärtigen Tatsachen ausgelaufen sind.

Eng verbunden sind im sozialen Leben der Gegenwart die Verwaltung des Kapitals in der Warenproduktion und der Besitz der Produktionsmittel, also auch des Kapitals. Und doch sind diese beiden Verhältnisse des Menschen zum Kapital ganz verschieden mit Bezug auf ihre Wirkung innerhalb des sozialen Organismus. Die Verwaltung durch die individuellen Fähigkeiten führt, zweckmäßig angewendet, dem sozialen Organismus Güter zu, an deren Vorhandensein alle Menschen, die diesem Organismus angehören, ein Interesse haben. In welcher Lebenslage ein Mensch auch ist, er hat ein Interesse daran, daß nichts von dem verloren gehe, was aus den Quellen der Menschennatur an solchen individuellen Fähigkeiten erfließt, durch die Güter zustande kommen, welche dem Menschenleben zweckentsprechend dienen. Die Entwickelung dieser Fähigkeiten kann aber nur dadurch erfolgen, daß ihre menschlichen Träger aus der eigenen freien Initiative heraus sie zur Wirkung bringen können. Was aus diesen Quellen nicht in Freiheit erfließen kann, das wird der Menschenwohlfahrt mindestens bis zu einem gewissen Grade entzogen. Das Kapital aber ist das Mittel, solche Fähigkeiten für weite Gebiete des sozialen Lebens in Wirksamkeit zu bringen. Den gesamten Kapitalbesitz so zu verwalten, daß der einzelne in besonderer Richtung begabte Mensch oder daß zu Besonderem befähigte Menschengruppen zu einer solchen Verfügung über Kapital kommen, die lediglich aus ihrer ureigenen Initiative entspringt, daran muß jedermann innerhalb eines sozialen Organismus ein wahrhaftes Interesse haben. Vom Geistesarbeiter bis zum handwerklich Schaffenden muß ein jeder Mensch, wenn er vorurteilslos dem eigenen Interesse dienen will, sagen: Ich möchte, daß eine genügend große Anzahl befähigter Personen oder Personengruppen völlig frei über Kapital nicht nur verfügen können, sondern daß sie auch aus der eigenen Initiative heraus zu dem Kapitale gelangen können; denn nur sie allein können ein Urteil darüber haben, wie durch die Vermittlung des Kapitals ihre individuellen Fähigkeiten dem sozialen Organismus zweckmäßig Güter erzeugen werden.

Es ist nicht nötig, im Rahmen dieser Schrift darzustellen, wie im Laufe der Menschheitsentwickelung zusammenhängend mit der Betätigung der menschlichen individuellen Fähigkeiten im sozialen Organismus sich der Privatbesitz aus andern Besitzformen ergeben hat. Bis zur Gegenwart hat sich unter dem Einfluß der Arbeitsteilung innerhalb dieses Organismus ein solcher Besitz entwickelt. Und von den gegenwärtigen Zuständen und deren notwendiger Weiterentwickelung soll hier gesprochen werden. Wie auch der Privatbesitz sich gebildet hat, durch Macht- und Eroberungsbetätigung und so weiter, er ist ein Ergebnis des an individuelle menschliche Fähigkeiten gebundenen sozialen Schaffens. Dennoch besteht gegenwärtig bei sozialistisch Denkenden die Meinung, daß sein Bedrückendes nur beseitigt werden könne durch seine Verwandlung in Gemeinbesitz. Dabei stellt man die Frage so: Wie kann der Privatbesitz an Produktionsmitteln in seinem Entstehen verhindert werden, damit die durch ihn bewirkte Bedrükkung der besitzlosen Bevölkerung aufhöre? Wer die Frage so stellt, der richtet dabei sein Augenmerk nicht auf die Tatsache, daß der soziale Organismus ein fortwährend Werdendes, Wachsendes ist. Man kann diesem Wachsenden gegenüber nicht so fragen: Wie soll man es am besten einrichten, damit es durch diese Einrichtung dann in dem Zustande verbleibe, den man als den richtigen erkannt hat? So kann man gegenüber einer Sache denken, die von einem gewissen Ausgangspunkt aus wesentlich unverändert weiter wirkt. Das gilt nicht für den sozialen Organismus. Der verändert durch sein Leben fortwährend dasjenige, das in ihm entsteht. Will man ihm eine vermeintlich beste Form geben, in der er dann bleiben soll, so untergräbt man seine Lebensbedingungen.

Eine Lebensbedingung des sozialen Organismus ist, daß demjenigen, welcher der Allgemeinheit durch seine individuellen Fähigkeiten dienen kann, die Möglichkeit zu solchem Dienen aus der freien eigenen Initiative heraus nicht genommen werde. Wo zu solchem Dienste die freie Verfügung über Produktionsmittel gehört, da würde die Verhinderung dieser freien Initiative den allgemeinen sozialen Interessen schaden. Was gewöhnlich mit Bezug auf diese Sache vorgebracht wird, daß der Unternehmer zum Anreiz seiner Tätigkeit die Aussicht auf den Gewinn braucht, Öder an den Besitz der Produktionsmittel gebunden ist: das soll hier nicht geltend gemacht werden. Denn die Denkart, aus welcher die in diesem Buche dargestellte Meinung von einer Fortentwickelung der sozialen Verhältnisse erfließt, muß in der Befreiung des geistigen Lebens von dem politischen und dem wirtschaftlichen Gemeinwesen die Möglichkeit sehen, daß ein solcher Anreiz wegfallen kann. Das befreite Geistesleben wird soziales Verständnis ganz notwendig aus sich selbst entwickeln; und aus diesem Verständnis werden Anreize ganz anderer Art sich ergeben als derjenige ist, der in der Hoffnung auf wirtschaftlichen Vorteil liegt. Aber nicht darum kann es sich allein handeln, aus welchen Impulsen heraus der Privatbesitz an Produktionsmitteln bei Menschen beliebt ist, sondern darum, ob die freie Verfügung über solche Mittel, oder die durch die Gemeinschaft geregelte den Lebensbedingungen des sozialen Organismus entspricht. Und dabei muß immer im Auge behalten werden, daß man für den gegenwärtigen sozialen Organismus nicht die Lebensbedingungen in Betracht ziehen kann, die man bei primitiven Menschengesellschaften zu beobachten glaubt, sondern allein diejenigen, welche der heutigen Entwickelungsstufe der Menschheit entsprechen.

Auf dieser gegenwärtigen Stufe kann eben die fruchtbare Betätigung der individuellen Fähigkeiten durch das Kapital nicht ohne die freie Verfügung über dasselbe in den Kreislauf des Wirtschaftslebens eintreten. Wo fruchtbringend produziert werden soll, da muß diese Verfügung möglich sein, nicht weil sie einem einzelnen oder einer Menschengruppe Vorteil bringt, sondern weil sie der Allgemeinheit am besten dienen kann, wenn sie zweckmäßig von sozialem Verständnis getragen ist.

Der Mensch ist gewissermaßen, wie mit der Geschicklichkeit seiner eigenen Leibesglieder, so verbunden mit dem , was er selbst oder in Gemeinschaft mit andern erzeugt. Die Unterbindung der freien Verfügung über die Produktionsmittel kommt gleich einer Lähmung der freien Anwendung seiner Geschicklichkeit der Leibesglieder.

Nun ist aber das Privateigentum nichts anderes als der Vermittler dieser freien Verfügung. Für den sozialen Organismus kommt in Ansehung des Eigentums gar nichts anderes in Betracht, als daß der Eigentümer das Recht hat, über das Eigentum aus seiner freien Initiative heraus zu verfügen. Man sieht, im sozialen Leben sind zwei Dinge miteinander verbunden, welche von ganz verschiedener Bedeutung sind für den sozialen Organismus: Die freie Verfügung über die Kapitalgrundlage der sozialen Produktion, und das Rechtsverhältnis, in das der Verfüger zu andern Menschen tritt dadurch, daß durch sein Verfügungsrecht diese anderen Menschen ausgeschlossen werden von der freien Betätigung durch diese Kapitalgrundlage.

Nicht die ursprüngliche freie Verfügung führt zu sozialen Schäden, sondern lediglich das Fortbestehen des Rechtes auf diese Verfügung, wenn die Bedingungen aufgehört haben, welche in zweckmäßiger Art individuelle menschliche Fähigkeiten mit dieser Verfügung zusammenbinden. Wer seinen Blick auf den sozialen Organismus als auf ein Werdendes, Wachsendes richtet, der wird das hier Angedeutete nicht mißverstehen können. Er wird nach der Möglichkeit fragen, wie dasjenige, was dem Leben auf der einen Seite dient, so verwaltet werden kann, daß es nicht auf der anderen Seite schädlich wirkt. Was lebt, kann gar nicht in einer andern Weise fruchtbringend eingerichtet sein als dadurch, daß im Werden das Entstandene auch zum Nachteil führt. Und soll man an einem Werdenden selbst mitarbeiten, wie es der Mensch am sozialen Organismus muß, so kann die Aufgabe nicht darin bestehen, das Entstehen einer notwendigen Einrichtung zu verhindern, um Schaden zu vermeiden. Denn damit untergräbt man die Lebensmöglichkeit des sozialen Organismus. Es kann sich allein darum handeln, daß im rechten Augenblick eingegriffen werde, wenn sich das Zweckmäßige in ein Schädliches verwandelt.

Die Möglichkeit, frei über die Kapitalgrundlage aus den individuellen Fähigkeiten heraus zu verfügen, muß bestehen; das damit verbundene Eigentumsrecht muß in dem Augenblicke verändert werden können, in dem es umschlägt in Mittel zur ungerechtfertigten Machtentfaltung. In unserer Zeit haben wir eine Einrichtung, welche der hier angedeuteten sozialen Forderung Rechnung trägt, teilweise durchgeführt nur für das sogenannte geistige Eigentum. Dieses geht einige Zeit nach dem Tode des Schaffenden in freies Besitztum der Allgemeinheit über. Dem liegt eine dem Wesen des menschlichen Zusammenlebens entsprechende Vorstellungsart zugrunde. So eng auch die Hervorbringung eines rein geistigen Gutes an die individuelle Begabung des einzelnen gebunden ist: es ist dieses Gut zugleich ein Ergebnis des sozialen Zusammenlebens und muß in dieses im rechten Augenblicke übergeleitet werden. Nicht anders aber steht es mit anderem Eigentum. Daß mit dessen Hilfe der einzelne im Dienste der Gesamtheit produziert, das ist nur möglich im Mitwirken dieser Gesamtheit. Es kann also das Recht auf die Verfügung über ein Eigentum nicht von den Interessen dieser Gesamtheit getrennt verwaltet werden. Nicht ein Mittel ist zu finden, wie das Eigentum an der Kapitalgrundlage ausgetilgt werden kann, sondern ein solches, wie dieses Eigentum so verwaltet werden kann, daß es in der besten Weise der Gesamtheit diene.

In dem dreigliedrigen sozialen Organismus kann dieses Mittel gefunden werden. Die im sozialen Organismus vereinigten Menschen wirken als Gesamtheit durch den Rechtsstaat. Die Betätigung der individuellen Fähigkeiten gehört der geistigen Organisation an.

Wie alles am sozialen Organismus einer Anschauung, die für Wirklichkeiten Verständnis hat, und die nicht von subjektiven Meinungen, Theorien, Wünschen und so weiter sich ganz beherrschen läßt, die Notwendigkeit der Dreigliederung dieses Organismus ergibt, so insbesondere die Frage nach dem Verhältnis der individuellen menschlichen Fähigkeiten zur Kapitalgrundlage des Wirtschaftslebens und dem Eigentum an dieser Kapitalgrundlage. Der Rechtsstaat wird die Entstehung und die Verwaltung des privaten Eigentums an Kapital nicht zu verhindern haben, solange die individuellen Fähigkeiten so verbunden bleiben mit der Kapitalgrundlage, daß die Verwaltung einen Dienst bedeutet für das Ganze des sozialen Organismus. Und er wird Rechtsstaat bleiben gegenüber dem privaten Eigentum; er wird es niemals selbst in seinen Besitz nehmen, sondern bewirken, daß es im rechten Zeitpunkt in das Verfügungsrecht einer Person oder Personengruppe übergeht, die wieder ein in den individuellen Verhältnissen bedingtes Verhältnis zu dem Besitze entwickeln können. Von zwei ganz verschiedenen Ausgangspunkten wird dadurch dem sozialen Organismus gedient werden können. Aus dem demokratischen Untergrund des Rechtsstaates heraus, der es zu tun hat mit dem, was alle Menschen in gleicher Art berührt, wird gewacht werden können, daß Eigentumsrecht nicht im Laufe der Zeit zu Eigentumsunrecht wird. Dadurch, daß dieser Staat das Eigentum nicht selbst verwaltet, sondern sorgt für die Überleitung an die individuellen menschlichen Fähigkeiten, werden diese ihre fruchtbare Kraft für die Gesamtheit des sozialen Organismus entfalten. Solange es als zweckmäßig erscheint, werden durch eine solche Organisation die Eigentumsrechte oder die Verfügung über dieselben bei dem persönlichen Elemente verbleiben können. Man kann sich vorstellen, daß die Vertreter im Rechtsstaate zu verschiedenen Zeiten ganz verschiedene Gesetze geben werden über die Überleitung des Eigentums von einer Person oder Personengruppe an andere. In der Gegenwart, in der sich in weiten Kreisen ein großes Mißtrauen zu allem privaten Eigentum entwickelt hat, wird an ein radikales Überführen des privaten Eigentums in Gemeineigentum gedacht. Würde man auf diesem Wege weit gelangen, so würde man sehen, wie man dadurch die Lebensmöglichkeit des sozialen Organismus unterbindet. Durch die Erfahrung belehrt, würde man einen andern Weg später einschlagen. Doch wäre es zweifellos besser, wenn man schon in der Gegenwart zu Einrichtungen griffe, die dem sozialen Organismus im Sinne des hier Angedeuteten seine Gesundheit gäben. Solange eine Person für sich allein oder in Verbindung mit einer Personengruppe die produzierende Betätigung fortsetzt, die sie mit einer Kapitalgrundlage zusammengebracht hat, wird ihr das Verfügungsrecht verbleiben müssen über diejenige Kapitalmasse, die sich aus dem Anfangskapital als Betriebsgewinn ergibt, wenn der letztere zur Erweiterung des Produktionsbetriebes verwendet wird. Von dem Zeitpunkt an, in dem eine solche Persönlichkeit aufhört, die Produktion zu verwalten, soll diese Kapitalmasse an eine andere Person oder Personengruppe zum Betriebe einer gleichgearteten oder anderen dem sozialen Organismus dienenden Produktion übergehen. Auch dasjenige Kapital, das aus dem Produktionsbetrieb gewonnen wird und nicht zu dessen Erweiterung verwendet wird, soll von seiner Entstehung an den gleichen Weg nehmen. Als persönliches Eigentum der den Betrieb leitenden Persönlichkeit soll nur gelten, was diese bezieht auf Grund derjenigen Ansprüche, die sie bei Aufnahme des Produktionsbetriebes glaubte wegen ihrer individuellen Fähigkeit machen zu können, und die dadurch gerechtfertigt erscheinen, daß sie aus dem Vertrauen anderer Menschen heraus bei Geltendmachung derselben Kapital erhalten hat. Hat das Kapital durch die Betätigung dieser Persönlichkeit eine Vergrößerung erfahren, so wird in deren individuelles Eigentum aus dieser Vergrößerung so viel übergehen, daß die Vermehrung der ursprünglichen Bezüge der Kapitalvermehrung im Sinne eines Zinsbezuges entspricht. - Das Kapital, mit dem ein Produktionsbetrieb eingeleitet worden ist, wird nach dem Willen der ursprünglichen Besitzer an den neuen Verwalter mit allen übernommenen Verpflichtungen übergehen, oder an diese zurückfließen, wenn der erste Verwalter den Betrieb nicht mehr besorgen kann oder will.

Man hat es bei einer solchen Einrichtung mit Rechtsübertragungen zu tun. Die gesetzlichen Bestimmungen zu treffen, wie solche Übertragungen stattfinden sollen, obliegt dem Rechtsstaat. Er wird auch über die Ausführung zu wachen und deren Verwaltung zu führen haben. Man kann sich denken, daß im einzelnen die Bestimmungen, die eine solche Rechtsübertragung regeln, in sehr verschiedener Art aus dem Rechtsbewußtsein heraus für richtig befunden werden. Eine Vorstellungsart, die wie die hier dargestellte wirklichkeitsgemäß sein soll, wird niemals mehr wollen als auf die Richtung weisen, in der sich die Regelung bewegen kann. Geht man verständnisvoll auf diese Richtung ein, so wird man im konkreten Einzelfalle immer ein Zweckentsprechendes finden. Doch wird aus den besondern Verhältnissen heraus für die Lebenspraxis dem Geiste der Sache gemäß das Richtige gefunden werden müssen. Je wirklichkeitsgemäßer eine Denkart ist, desto weniger wird sie für einzelnes aus vorgefaßten Forderungen heraus Gesetz und Regel feststellen wollen. - Nur wird andrerseits eben aus dem Geiste der Denkart in entschiedener Weise das eine oder das andere mit Notwendigkeit sich ergeben. Ein solches Ergebnis ist, daß der Rechtsstaat durch seine Verwaltung der Rechtsübertragungen selbst niemals die Verfügung über ein Kapital wird an sich reißen dürfen. Er wird nur dafür zu sorgen haben, daß die Übertragung an eine solche Person oder Personengruppe geschieht, welche diesen Vorgang durch ihre individuellen Fähigkeiten als gerechtfertigt erscheinen lassen. Aus dieser Voraussetzung heraus wird auch zunächst ganz allgemein die Bestimmung zu gelten haben, daß, wer aus den geschilderten Gründen zu einer Kapitalübertragung zu schreiten hat, sich aus freier Wahl über seine Nachfolge in der Kapitalverwertung entscheiden kann. Er wird eine Person oder Personengruppe wählen können, oder auch das Verfügungsrecht auf eine Korporation der geistigen Organisation übertragen können. Denn wer durch eine Kapitalverwaltung dem sozialen Organismus zweckentsprechende Dienste geleistet hat, der wird auch über die weitere Verwendung dieses Kapitals aus seinen individuellen Fähigkeiten heraus mit sozialem Verständnis urteilen. Und es wird für den sozialen Organismus dienlicher sein, wenn auf dieses Urteil gebaut wird, als wenn darauf verzichtet und die Regelung von Personen vorgenommen wird, die nicht unmittelbar mit der Sache verbunden sind.

Eine Regelung dieser Art wird in Betracht kommen bei Kapitalmassen von einer bestimmten Höhe an, die von einer Person oder einer Personengruppe durch Produktionsmittel (zu denen auch Grund und Boden gehört) erworben werden, und die nicht auf der Grundlage der ursprünglich für die Betätigung der individuellen Fähigkeiten gemachten Ansprüche persönliches Eigentum werden.

Die in der letzteren Art gemachten Erwerbungen und alle Ersparnisse, die aus den Leistungen der eigenen Arbeit entspringen, verbleiben bis zum Tode des Erwerbers oder bis zu einem spätern Zeitpunkte im persönlichen Besitz dieses Erwerbers oder seiner Nachkommen. Bis zu diesem Zeitpunkte wird auch ein aus dem Rechtsbewußtsein sich ergebender, durch den Rechtsstaat festzusetzender Zins von dem zu leisten sein, dem solche Ersparnisse zum Schaffen von Produktionsmitteln gegeben werden. In einer sozialen Ordnung, die auf den hier geschilderten Grundlagen ruht, kann eine vollkommene Scheidung durchgeführt werden zwischen den Erträgnissen, die auf Grund einer Arbeitsleistung mit Produktionsmitteln zustandekommen und den Vermögensmassen, die auf Grund der persönlichen (physischen und geistigen) Arbeit erworben werden. Diese Scheidung entspricht dem Rechtsbewußtsein und den Interessen der sozialen Allgemeinheit. Was jemand erspart und als Ersparnis einem Produktionsbetrieb zur Verfügung stellt, das dient den allgemeinen Interessen. Denn es macht erst die Produktionsleitung durch individuelle menschliche Fähigkeiten möglich. Was an Kapitalvermehrung durch die Produktionsmittel - nach Abzug des rechtmäßigen Zinses - entsteht, das verdankt seine Entstehung der Wirkung des gesamten sozialen Organismus. Es soll also auch in der geschilderten Art wieder in ihn zurückfließen. Der Rechtsstaat wird nur eine Bestimmung darüber zu treffen haben, daß die Überleitung der in Frage kommenden Kapitalmassen in der angegebenen Art geschehe; nicht aber wird es ihm obliegen, Entscheidungen darüber zu treffen, zu welcher materiellen oder geistigen Produktion ein übergeleitetes oder auch ein erspartes Kapital zur Verfügung zu stellen ist. Das würde zu einer Tyrannis des Staates über die geistige und materielle Produktion führen. Diese aber wird in der für den sozialen Organismus besten Art durch die individuellen menschlichen Fähigkeiten geleitet. Nur wird es demjenigen, der nicht selbst die Wahl darüber treffen will, an wen er ein durch ihn entstandenes Kapital übertragen soll, frei überlassen sein, für das Verfügungsrecht eine Korporation der geistigen Organisation einzusetzen.

Auch ein durch Ersparnis gewonnenes Vermögen geht mit dem Zinserträgnis nach dem Tode des Erwerbers oder einige Zeit danach an eine geistig oder materiell produzierende Person oder Personengruppe - aber nur an eine solche, nicht an eine unproduktive Person, bei der es zur Rente würde - über, die durch letztwillige Anordnung von dem Erwerber zu wählen ist. Auch dafür wird, wenn eine Person oder Personengruppe nicht unmittelbar gewählt werden kann, die Übertragung des Verfügungsrechtes an eine Korporation des geistigen Organismus in Betracht kommen. Nur wenn jemand von sich aus keine Verfügung trifft, so wird der Rechtsstaat für ihn eintreten und durch die geistige Organisation die Verfügung treffen lassen.

Innerhalb einer so geregelten sozialen Ordnung ist zugleich der freien Initiative der einzelnen Menschen und auch den Interessen der sozialen Allgemeinheit Rechnung getragen; ja es wird den letzteren eben dadurch voll entsprochen, daß die freie Einzel-Initiative in ihren Dienst gestellt wird. Wer seine Arbeit der Leitung eines andern Menschen anzuvertrauen hat, wird bei einer solchen Regelung wissen können, daß das mit dem Leiter gemeinsam Erarbeitete in der möglichst besten Art für den sozialen Organismus, also auch für den Arbeiter selbst, fruchtbar wird. Die hier gemeinte soziale Ordnung wird ein dem gesunden Empfinden der Menschen entsprechendes Verhältnis schaffen zwischen den durch das Rechtsbewußtsein geregelten Verfügungsrechten über in Produktionsmitteln verkörpertes Kapital und menschlicher Arbeitskraft einerseits und den Preisen der durch beides geschaffenen Erzeugnisse andrerseits. - Vielleicht findet mancher in dem hier Dargestellten Unvollkommenheiten. Die mögen gefunden werden. Es kommt einer wirklichkeitsgemäßen Denkart nicht darauf an, vollkommene «Programme» ein für alle Male zu geben, sondern darauf, die Richtung zu kennzeichnen, in der praktisch gearbeitet werden soll. Durch solche besondere Angaben, wie sie die hier gemachten sind, soll eigentlich nur wie durch ein Beispiel die gekennzeichnete Richtung näher erläutert werden. Ein solches Beispiel mag verbessert werden. Wenn dies nur in der angegebenen Richtung geschieht, dann kann ein fruchtbares Ziel erreicht werden.

Berechtigte persönliche oder Familienimpulse werden sich durch solche Einrichtungen mit den Forderungen der menschlichen Allgemeinheit in Einklang bringen lassen. Man wird gewiß darauf hinweisen können, daß die Versuchung, das Eigentum auf einen oder mehrere Nachkommen noch bei Lebzeiten zu übertragen, sehr groß ist. Und daß man ja in solchen Nachkommen scheinbar Produzierende schaffen kann, die aber dann doch gegenüber anderen untüchtig sind und besser durch diese anderen ersetzt würden. Doch diese Versuchung wird in einer von den oben angedeuteten Einrichtungen beherrschten Organisation eine möglichst geringe sein können. Denn der Rechtsstaat braucht nur zu verlangen, daß unter allen Umständen das Eigentum, das an ein Familienmitglied von einem andern übertragen worden ist, nach Ablauf einer gewissen, auf den Tod des letzteren folgenden Zeit einer Korporation der geistigen Organisation zufällt. Oder es kann in andrer Art durch das Recht die Umgehung der Regel verhindert werden. Der Rechtsstaat wird nur dafür sorgen, daß diese Überführung geschehe; wer ausersehen sein soll, das Erbe anzutreten, das sollte durch eine aus der geistigen Organisation hervorgegangene Einrichtung bestimmt sein. Durch Erfüllung solcher Voraussetzungen wird sich ein Verständnis dafür entwickeln, daß Nachkommen durch Erziehung und Unterricht für den sozialen Organismus geeignet gemacht werden, und nicht durch Kapitalübertragung an unproduktive Personen sozialer Schaden angerichtet werde. Jemand, in dem wirklich soziales Verständnis lebt, hat kein Interesse daran, daß seine Verbindung mit einer Kapitalgrundlage nachwirke bei Personen oder Personengruppen, bei denen die individuellen Fähigkeiten eine solche Verbindung nicht rechtfertigen.

Niemand wird, was hier ausgeführt ist, für eine bloße Utopie halten, der Sinn für wirklich praktisch Durchführbares hat. Denn es wird gerade auf solche Einrichtungen gedeutet, die ganz unmittelbar an jeder Stelle des Lebens aus den gegenwärtigen Zuständen heraus erwachsen können. Man wird nur zu dem Entschluß greifen müssen, innerhalb des Rechtsstaates auf die Verwaltung des geistigen Lebens und auf das Wirtschaften allmählich zu verzichten und sich nicht zu wehren, wenn, was geschehen sollte, wirklich geschieht, daß private Bildungsanstalten entstehen und daß sich das Wirtschaftsleben auf die eigenen Untergründe stellt. Man braucht die Staatsschulen und die staatlichen Wirtschaftseinrichtungen nicht von heute zu morgen abzuschaffen; aber man wird aus vielleicht kleinen Anfängen heraus die Möglichkeit erwachsen sehen, daß ein allmählicher Abbau des staatlichen Bildungs- und Wirtschaftswesens erfolge. Vor allem aber würde notwendig sein, daß diejenigen Persönlichkeiten, welche sich mit der Überzeugung durchdringen können von der Richtigkeit der hier dargestellten oder ähnlicher sozialer Ideen, für deren Verbreitung sorgen. Finden solche Ideen Verständnis, so wird dadurch Vertrauen geschaffen zu einer möglichen heilsamen Umwandlung der gegenwärtigen Zustände in solche, welche deren Schäden nicht zeigen. Dieses Vertrauen aber ist das einzige, aus dem eine wirklich gesunde Entwickelung wird hervorgehen können. Denn wer ein solches Vertrauen gewinnen soll, der muß überschauen können, wie Neueinrichtungen sich praktisch an das Bestehende anknüpfen lassen. Und es scheint gerade das Wesentliche der Ideen zu sein, die hier entwickelt werden, daß sie nicht eine bessere Zukunft herbeiführen wollen durch eine noch weitergehende Zerstörung des Gegenwärtigen, als sie schon eingetreten ist; sondern daß die Verwirklichung solcher Ideen auf dem Bestehenden weiterbaut und im Weiterbauen den Abbau des Ungesunden herbeiführt. Eine Aufklärung, die ein Vertrauen nach dieser Richtung nicht anstrebt, wird nicht erreichen, was unbedingt erreicht werden muß: eine Weiterentwickelung, bei welcher der Wert der bisher von den Menschen erarbeiteten Güter und der erworbenen Fähigkeiten nicht in den Wind geschlagen, sondern gewahrt wird. Auch der ganz radikal Denkende kann Vertrauen zu einer sozialen Neugestaltung unter Wahrung der überkommenen Werte gewinnen, wenn er vor Ideen sich gestellt sieht, die eine wirklich gesunde Entwickelung einleiten können. Auch er wird einsehen müssen, daß, welche Menschenklasse auch immer zur Herrschaft gelangt, sie die bestehenden Übel nicht beseitigen wird, wenn ihre Impulse nicht von Ideen getragen sind, die den sozialen Organismus gesund, lebensfähig machen. Verzweifeln, weil man nicht glauben kann, daß bei einer genügend großen Anzahl von Menschen auch in den Wirren der Gegenwart Verständnis sich finde für solche Ideen, wenn auf ihre Verbreitung die notwendige Energie gewandt werden kann, hieße an der Empfänglichkeit der Menschennatur für Impulse des Gesunden und Zweckentsprechenden verzweifeln. Es sollte diese Frage, ob man daran verzweifeln müsse, gar nicht gestellt werden, sondern nur die andere: was man tun solle, um die Aufklärung über vertrauenerweckende Ideen so kraftvoll als möglich zu machen.

Einer wirksamen Verbreitung der hier dargestellten Ideen wird zunächst entgegenstehen, daß die Denkgewohnheiten des gegenwärtigen Zeitalters aus zwei Untergründen heraus mit ihnen nicht zurechtkommen werden. Entweder wird man in irgendeiner Form einwenden, man könne sich nicht vorstellen, daß ein Auseinanderreißen des einheitlichen sozialen Lebens möglich sei, da doch die drei gekennzeichneten Zweige dieses Lebens in der Wirklichkeit überall zusammenhängen; oder man wird finden, daß auch im Einheitsstaate die notwendige selbständige Bedeutung eines jeden der drei Glieder erreicht werden könne, und daß eigentlich mit dem hier Dargestellten ein Ideengespinst gegeben sei, das die Wirklichkeit nicht berühre. Der erste Einwand beruht darauf, daß von einem unwirklichen Denken ausgegangen wird. Daß geglaubt wird, die Menschen könnten in einer Gemeinschaft nur eine Einheit des Lebens erzeugen, wenn diese Einheit durch Anordnung erst in die Gemeinschaft hineingetragen wird. Doch das Umgekehrte wird von der Lebenswirklichkeit verlangt. Die Einheit muß als das Ergebnis entstehen; die von verschiedenen Richtungen her zusammenströmenden Betätigungen müssen zuletzt eine Einheit bewirken. Dieser wirklichkeitsgemäßen Idee lief die Entwickelung der letzten Zeit zuwider. Deshalb stemmte sich, was in den Menschen lebte, gegen die von außen in das Leben gebrachte «Ordnung» und führte zu der gegenwärtigen sozialen Lage. - Das zweite Vorurteil geht hervor aus dem Unvermögen, die radikale Verschiedenheit im Wirken der drei Glieder des sozialen Lebens zu durchschauen. Man sieht nicht, wie der Mensch zu jedem der drei Glieder ein besonderes Verhältnis hat, das in seiner Eigenart nur entfaltet werden kann, wenn im wirklichen Leben ein für sich bestehender Boden vorhanden ist, auf dem sich, abgesondert von den beiden andern, dieses Verhältnis ausgestalten kann, um mit ihnen zusammenzuwirken. Eine Anschauung der Vergangenheit, die physiokratische, meinte: Entweder die Menschen machen Regierungsmaßregeln über das wirtschaftliche Leben, welche der freien Selbstentfaltung dieses Lebens widerstreben; dann seien solche Maßregeln schädlich. Oder die Gesetze laufen in derselben Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben von selbst läuft, wenn es sich frei überlassen bleibt; dann seien sie überflüssig. Als Schulmeinung ist diese Anschauung überwunden; als Denkgewohnheit spukt sie aber überall noch verheerend in den Menschenköpfen. Man meint, wenn ein Lebensgebiet seinen Gesetzen folgt, dann müsse aus diesem Gebiete alles für das Leben Notwendige sich ergeben. Wenn, zum Beispiel, das Wirtschaftsleben in einer solchen Art geregelt werde, daß die Menschen die Regelung als eine sie befriedigende empfinden, dann müsse auch das Rechts- und Geistesleben aus dem geordneten Wirtschaftsboden sich richtig ergeben. Doch dieses ist nicht möglich. Und nur ein Denken, das der Wirklichkeit fremd gegenübersteht, kann glauben, daß es möglich sei. Im Kreislauf des Wirtschaftslebens ist nichts vorhanden, das von sich aus einen Antrieb enthielte, dasjenige zu regeln, was aus dem Rechtsbewußtsein über das Verhältnis von Mensch zu Mensch erfließt. Und will man dieses Verhältnis aus den wirtschaftlichen Antrieben heraus ordnen, so wird man den Menschen mit seiner Arbeit und mit der Verfügung über die Arbeitsmittel in das Wirtschaftsleben einspannen. Er wird ein Rad in einem Wirtschaftsleben, das wie ein Mechanismus wirkt. Das Wirtschaftsleben hat die Tendenz, fortwährend in einer Richtung sich zu bewegen, in die von einer andern Seite her eingegriffen werden muß. Nicht, wenn die Rechtsmaßnahmen in der Richtung verlaufen, die vom Wirtschaftsleben erzeugt wird, sind sie gut, oder wenn sie ihr zuwiderlaufen, sind sie schädlich; sondern, wenn die Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben läuft, fortwährend beeinflußt wird von den Rechten, welche den Menschen nur als Menschen angehen, wird dieser in dem Wirtschaftsleben ein menschenwürdiges Dasein führen können. Und nur dann, wenn ganz abgesondert von dem Wirtschaftsleben die individuellen Fähigkeiten auf einem eigenen Boden erwachsen und dem Wirtschaften die Kräfte immer wieder neu zuführen, die aus ihm selbst sich nicht erzeugen können, wird auch das Wirtschaften in einer den Menschen gedeihlichen Art sich entwickeln können.

Es ist merkwürdig: auf dem Gebiete des rein äußerlichen Lebens sieht man leicht den Vorteil der Arbeitsteilung ein. Man glaubt nicht, daß der Schneider sich seine Kuh züchten solle, die ihn mit Milch versorgt. Für die umfassende Gliederung des Menschenlebens glaubt man , daß die Einheitsordnung das allein Ersprießliche sein müsse.

Daß Einwände gerade bei einer dem wirklichen Leben entsprechenden sozialen Ideenrichtung von allen Seiten sich ergeben müssen, ist selbstverständlich. Denn das wirkliche Leben erzeugt Widersprüche. Und wer diesem Leben gemäß denkt, der muß Einrichtungen verwirklichen wollen, deren Lebenswidersprüche durch andere Einrichtungen ausgeglichen werden. Er darf nicht glauben: eine Einrichtung, die sich vor seinem Denken als «ideal gut» ausweist, werde, wenn sie verwirklicht wird, auch widerspruchslos sich gestalten. - Es ist eine durchaus berechtigte Forderung des gegenwärtigen Sozialismus, daß die neuzeitlichen Einrichtungen, in denen produziert wird um des Profitierens des einzelnen willen, durch solche ersetzt werden, in denen produziert wird, um des Konsumierens aller willen. Allein gerade derjenige, welcher diese Forderung voll anerkennt, wird nicht zu der Schlußfolgerung dieses neueren Sozialismus kommen können: Also müssen die Produktionsmittel aus dem Privateigentum in Gemeineigentum übergehen. Er wird vielmehr die ganz andere Schlußfolgerung anerkennen müssen: Also muß, was privat auf Grund der individuellen Tüchtigkeiten produziert wird, durch die rechten Wege der Allgemeinheit zugeführt werden. Der wirtschaftliche Impuls der neueren Zeit ging dahin, durch die Menge des Gütererzeugens Einnahmen zu schaffen; die Zukunft wird danach streben müssen, durch Assoziationen aus der notwendigen Konsumtion die beste Art der Produktion und die Wege von dem Produzenten zu dem Konsumenten zu finden. Die Rechtseinrichtungen werden dafür sorgen, daß ein Produktionsbetrieb nur so lange mit einer Person oder Personengruppe verbunden bleibt, als sich diese Verbindung aus den individuellen Fähigkeiten dieser Personen heraus rechtfertigt. Statt dem Gemeineigentum der Produktionsmittel wird im sozialen Organismus ein Kreislauf dieser Mittel eintreten, der sie immer von neuem zu denjenigen Personen bringt, deren individuelle Fähigkeiten sie in der möglichst besten Art der Gemeinschaft nutzbar machen können. Auf diese Art wird zeitweilig diejenige Verbindung zwischen Persönlichkeit und Produktionsmittel hergestellt, die bisher durch den Privatbesitz bewirkt worden ist. Denn der Leiter einer Unternehmung und seine Unterleiter werden es den Produktionsmitteln verdanken, daß ihre Fähigkeiten ihnen ein ihren Ansprüchen gemäßes Einkommen bringen. Sie werden nicht verfehlen, die Produktion zu einer möglichst vollkommenen zu machen, denn die Steigerung dieser Produktion bringt ihnen zwar nicht den vollen Profit, aber doch einen Teil des Erträgnisses. Der Profit fließt ja doch nur im Sinne des oben Ausgeführten der Allgemeinheit bis zu dem Grade zu, der sich ergibt nach Abzug des Zinses, der dem Produzenten zugute kommt wegen der Steigerung der Produktion. Und es liegt eigentlich schon im Geiste des hier Dargestellten, daß, wenn die Produktion zurückgeht, sich das Einkommen des Produzenten in demselben Maße zu verringern habe, wie es sich steigert bei der Produktionserweiterung. Immer aber wird das Einkommen aus der geistigen Leistung des Leitenden fließen, nicht aus einem solchen Profit, welcher auf Verhältnissen beruht, die nicht in der geistigen Arbeit eines Unternehmers, sondern in dem Zusammenwirken der Kräfte des Gemeinlebens ihre Grundlage haben.

Man wird sehen können, daß durch Verwirklichung solcher sozialer Ideen, wie sie hier dargestellt sind, Einrichtungen, die gegenwärtig bestehen, eine völlig neue Bedeutung erhalten werden. Das Eigentum hört auf, dasjenige zu sein, was es bis jetzt gewesen ist. Und es wird nicht zurückgeführt zu einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde, sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem. Die Gegenstände des Eigentums werden in den Fluß des sozialen Lebens gebracht. Der einzelne kann sie nicht aus seinem Privatinteresse heraus zum Schaden der Allgemeinheit verwalten; aber auch die Allgemeinheit wird sie nicht zum Schaden der einzelnen bureaukratisch verwalten können; sondern der geeignete einzelne wird zu ihnen den Zugang finden, um durch sie der Allgemeinheit dienen zu können.

Ein Sinn für das Allgemeininteresse kann sich durch die Verwirklichung solcher Impulse entwickeln, welche das Produzieren auf eine gesunde Grundlage stellen und den sozialen Organismus vor Krisengefahren bewahren. - Auch wird eine Verwaltung, die es nur zu tun hat mit dem Kreislauf des Wirtschaftslebens, zu Ausgleichen führen können, die etwa aus diesem Kreislauf heraus als notwendig sich ergeben. Sollte, zum Beispiel, ein Betrieb nicht in der Lage sein, seinen Darleihern ihre Arbeitsersparnisse zu verzinsen, so wird, wenn er doch als einem Bedürfnis entsprechend anerkannt wird, aus andern Wirtschaftsbetrieben nach freier Übereinkunft mit allen an den letzteren beteiligten Personen das Fehlende zugeschossen werden können. Ein in sich abgeschlossener Wirtschaftskreislauf, der von außen die Rechtsgrundlage erhält und den fortdauernden Zufluß der zutage tretenden individuellen Menschenfähigkeiten, wird es in sich nur mit dem Wirtschaften zu tun haben. Er wird dadurch der Veranlasser einer Güterverteilung sein können, die jedem das verschafft, was er nach dem Wohlstande der Gemeinschaft gerechter Art haben kann. Wenn einer scheinbar mehr Einkommen haben wird als ein anderer, so wird dies nur deshalb sein, weil das «Mehr» wegen seiner individuellen Fähigkeiten der Allgemeinheit zugute kommt. Ein sozialer Organismus, der im Lichte der hier dargestellten Vorstellungsart sich gestaltet, wird durch eine Übereinkunft zwischen den Leitern des Rechtslebens und denen des Wirtschaftslebens die Abgaben regeln können, welche für das Rechtsleben notwendig sind. Und alles, was zum Unterhalte der geistigen Organisation nötig ist, wird dieser zufließen durch die aus freiem Verständnis für sie erfolgende Vergütung von seiten der Einzelpersonen, die am sozialen Organismus beteiligt sind. Diese geistige Organisation wird ihre gesunde Grundlage durch die in freier Konkurrenz sich geltend machende individuelle Initiative der zur geistigen Arbeit fähigen Einzelpersonen haben.

Aber nur in dem hier gemeinten sozialen Organismus wird die Verwaltung des Rechtes das notwendige Verständnis finden für eine gerechte Güterverteilung. Ein Wirtschaftsorganismus, der nicht aus den Bedürfnissen der einzelnen Produktionszweige die Arbeit der Menschen in Anspruch nimmt, sondern der mit dem zu wirtschaften hat, was ihm das Recht möglich macht, wird den Wert der Güter nach dem bestimmen, was ihm die Menschen leisten. Er wird nicht die Menschen leisten lassen, was durch den unabhängig von Menschenwohlfahrt und Menschenwürde zustande gekommenen Güterwert bestimmt ist. Ein solcher Organismus wird Rechte sehen, die aus rein menschlichen Verhältnissen sich ergeben. Kinder werden das Recht auf Erziehung haben; der Familienvater wird als Arbeiter ein höheres Einkommen haben können als der Einzelnstehende. Das «Mehr» wird ihm zufließen durch Einrichtungen, die durch Übereinkommen aller drei sozialen Organisationen begründet werden. Solche Einrichtungen können dem Rechte auf Erziehung dadurch entsprechen, daß nach den allgemeinen Wirtschaftsverhältnissen die Verwaltung der wirtschaftlichen Organisation die mögliche Höhe des Erziehungseinkommens bemißt und der Rechtsstaat die Rechte des einzelnen festsetzt nach den Gutachten der geistigen Organisation. Wieder liegt es in der Art eines wirklichkeitsgemäßen Denkens, daß mit einer solchen Angabe nur wie durch ein Beispiel die Richtung bezeichnet wird, in welcher die Einrichtungen bewirkt werden können. Es wäre möglich, daß für das einzelne ganz anders geartete Einrichtungen als richtig befunden würden. Aber dieses «Richtige» wird sich nur finden lassen durch das zeitgemäße Zusammenwirken der drei in sich selbständigen Glieder des sozialen Organismus. Hier, für diese Darstellung, möchte im Gegensatz zu vielem, was in der Gegenwart für praktisch gehalten wird, es aber nicht ist, die ihr zugrunde liegende Denkart das wirklich Praktische finden, nämlich eine solche Gliederung des sozialen Organismus, die bewirkt, daß die Menschen in dieser Gliederung das sozial Zweckmäßige veranlassen.

Wie Kindern das Recht auf Erziehung, so steht Altgewordenen, Invaliden, Witwen, Kranken das Recht auf einen Lebensunterhalt zu, zu dem die Kapitalgrundlage in einer ähnlichen Art dem Kreislauf des sozialen Organismus zufließen muß wie der gekennzeichnete Kapitalbeitrag für die Erziehung der noch nicht selbst Leistungsfähigen. Das Wesentliche bei all diesem ist, daß die Feststellung desjenigen, was ein nicht selbst Verdienender als Einkommen bezieht, nicht aus dem Wirtschaftsleben sich ergeben soll, sondern daß umgekehrt das Wirtschaftsleben abhängig wird von dem, was in dieser Beziehung aus dem Rechtsbewußtsein sich ergibt. Die in einem Wirtschaftsorganismus Arbeitenden werden von dem durch ihre Arbeit Geleisteten um so weniger haben, je mehr für die nicht Verdienenden abfließen muß. Aber das «Weniger» wird von allen am sozialen Organismus Beteiligten gleichmäßig getragen, wenn die hier gemeinten sozialen Impulse ihre Verwirklichung finden werden. Durch den vom Wirtschaftsleben abgesonderten Rechtsstaat wird, was eine allgemeine Angelegenheit der Menschheit ist, Erziehung und Unterhalt nicht Arbeitsfähiger, auch wirklich zu einer solchen Angelegenheit gemacht, denn im Gebiete der Rechtsorganisation wirkt dasjenige, worinnen alle mündig gewordenen Menschen mitzusprechen haben.

Ein sozialer Organismus, welcher der hier gekennzeichneten Vorstellungsart entspricht, wird die Mehrleistung, die ein Mensch auf Grund seiner individuellen Fähigkeiten vollbringt, ebenso in die Allgemeinheit überführen, wie er für die Minderleistung der weniger Befähigten den berechtigten Unterhalt aus dieser Allgemeinheit entnehmen wird. «Mehrwert» wird nicht geschaffen werden für den unberechtigten Genuß des einzelnen, sondern zur Erhöhung dessen, was dem sozialen Organismus seelische oder materielle Güter zuführen kann; und zur Pflege desjenigen, was innerhalb dieses Organismus aus dessen Schoß heraus entsteht, ohne daß es ihm unmittelbar dienen kann.

Wer der Ansicht zuneigt, daß die Auseinanderhaltung der drei Glieder des sozialen Organismus nur einen ideellen Wert habe, und daß sie sich auch beim einheitlich gestalteten Staatsorganismus oder bei einer das Staatsgebiet umfassenden, auf Gemeineigentum an den Produktionsmitteln beruhenden wirtschaftlichen Genossenschaft «von selbst» ergebe, der sollte seinen Blick auf die besondere Art von sozialen Einrichtungen lenken, die sich ergeben müssen, wenn die Dreigliederung verwirklicht wird. Da wird, zum Beispiel, nicht mehr die Staatsverwaltung das Geld als gesetzliches Zahlungsmittel anzuerkennen haben, sondern diese Anerkennung wird auf den Maßnahmen beruhen, welche von den Verwaltungskörpern der Wirtschaftsorganisation ausgehen. Denn Geld kann im gesunden sozialen Organismus nichts anderes sein als eine Anweisung auf Waren, die von andern erzeugt sind und die man aus dem Gesamtgebiet des Wirtschaftslebens deshalb beziehen kann, weil man selbst erzeugte Waren an dieses Gebiet abgegeben hat. Durch den Geldverkehr wird ein Wirtschaftsgebiet eine einheitliche Wirtschaft. Jeder produziert auf dem Umwege durch das ganze Wirtschaftsleben für jeden. Innerhalb des Wirtschaftsgebietes hat man es nur mit Warenwerten zu tun. Für dieses Gebiet nehmen auch die Leistungen, die entstehen aus der geistigen und der staatlichen Organisation heraus, den Warencharakter an. Was ein Lehrer an seinen Schülern leistet, ist für den Wirtschaftskreislauf Ware. Dem Lehrer werden seine individuellen Fähigkeiten ebensowenig bezahlt wie dem Arbeiter seine Arbeitskraft. Bezahlt kann beiden nur werden, was, von ihnen ausgehend, im Wirtschaftskreislauf Ware und Waren sein kann. Wie die freie Initiative, wie das Recht wirken sollen, damit die Ware zustande komme, das liegt ebenso außerhalb des Wirtschaftskreislaufes wie die Wirkung der Naturkräfte auf das Kornerträgnis in einem segensreichen oder einem magern Jahr. Für den Wirtschaftskreislauf sind die geistige Organisation bezüglich dessen, was sie beansprucht als wirtschaftliches Erträgnis, und auch der Staat einzelne Warenproduzenten. Nur ist, was sie produzieren, innerhalb ihres eigenen Gebietes nicht Ware, sondern es wird erst Ware, wenn es von dem Wirtschaftskreislauf aufgenommen wird. Sie wirtschaften nicht in ihren eigenen Gebieten; mit dem von ihnen Geleisteten wirtschaftet die Verwaltung des Wirtschaftsorganismus.

Der rein wirtschaftliche Wert einer Ware (oder eines Geleisteten), insofern er sich ausdrückt in dem Gelde, das seinen Gegenwert darstellt, wird von der Zweckmäßigkeit abhängen, mit der sich innerhalb des Wirtschaftsorganismus die Verwaltung der Wirtschaft ausgestaltet. Von den Maßnahmen dieser Verwaltung wird es abhängen, inwiefern auf der geistigen und rechtlichen Grundlage, welche von den andern Gliedern des sozialen Organismus geschaffen wird, die wirtschaftliche Fruchtbarkeit sich entwickeln kann. Der Geldwert einer Ware wird dann der Ausdruck dafür sein, daß diese Ware in der den Bedürfnissen entsprechenden Menge durch die Einrichtungen des Wirtschaftsorganismus erzeugt wird. Würden die in dieser Schrift dargelegten Voraussetzungen verwirklicht, so wird im Wirtschaftsorganismus nicht der Impuls ausschlaggebend sein, welcher durch die bloße Menge der Produktion Reichtum ansammeln will, sondern es wird durch die entstehenden und sich in der mannigfaltigsten Art verbindenden Genossenschaften die Gütererzeugung sich den Bedürfnissen anpassen. Dadurch wird das diesen Bedürfnissen entsprechende Verhältnis zwischen dem Geldwert und den Produktionseinrichtungen im sozialen Organismus hergestellt. Das Geld wird im gesunden sozialen Organismus wirklich nur Wertmesser sein; denn hinter jedem Geldstück oder Geldschein steht die Warenleistung, auf welche hin der Geldbesitzer allein zu dem Gelde gekommen sein kann. Es werden sich aus der Natur der Verhältnisse heraus Einrichtungen notwendig machen, welche dem Gelde für den Inhaber seinen Wert benehmen, wenn es die eben gekennzeichnete Bedeutung verloren hat. Auf solche Einrichtungen ist schon hingewiesen worden. Geldbesitz geht nach einer bestimmten Zeit in geeigneter Form an die Allgemeinheit über. Und damit Geld, das nicht in Produktionsbetrieben arbeitet, nicht mit Umgehung der Maßnahmen der Wirtschaftsorganisation von Inhabern zurückbehalten werde, kann Umprägung oder Neudruck von Zeit zu Zeit stattfinden. Aus solchen Verhältnissen heraus wird sich allerdings auch ergeben, daß der Zinsbezug von einem Kapitale im Laufe der Jahre sich immer verringere. Das Geld wird sich abnützen, wie sich Waren abnützen. Doch wird eine solche vom Staate zu treffende Maßnahme gerecht sein. «Zins auf Zins» wird es nicht geben können. Wer Ersparnisse macht, hat allerdings Leistungen vollbracht, die ihm auf spätere Waren-Gegenleistungen Anspruch machen lassen, wie gegenwärtige Leistungen auf den Eintausch gegenwärtiger Gegenleistungen; aber die Ansprüche können nur bis zu einer gewissen Grenze gehen; denn aus der Vergangenheit herrührende Ansprüche können nur durch Arbeitsleistungen der Gegenwart befriedigt werden. Solche Ansprüche dürfen nicht zu einem wirtschaftlichen Gewaltmittel werden. Durch die Verwirklichung solcher Voraussetzungen wird die Währungsfrage auf eine gesunde Grundlage gestellt. Denn gleichgültig wie aus andern Verhältnissen heraus die Geldform sich gestaltet: Währung wird die vernünftige Einrichtung des gesamten Wirtschaftsorganismus durch dessen Verwaltung. Die Währungsfrage wird niemals ein Staat in befriedigender Art durch Gesetze lösen; gegenwärtige Staaten werden sie nur lösen, wenn sie von ihrer Seite auf die Lösung verzichten und das Nötige dem von ihnen abzusondernden Wirtschaftsorganismus überlassen.

Man spricht viel von der modernen Arbeitsteilung, von deren Wirkung als Zeitersparnis, Warenvollkommenheit, Warenaustausch und so weiter; aber man berücksichtigt wenig, wie sie das Verhältnis des einzelnen Menschen zu seiner Arbeitsleistung beeinflußt. Wer in einem auf Arbeitsteilung eingestellten sozialen Organismus arbeitet, der erwirbt eigentlich niemals sein Einkommen selbst, sondern er erwirbt es durch die Arbeit aller am sozialen Organismus Beteiligten. Ein Schneider, der sich zum Eigengebrauch einen Rock macht, setzt diesen Rock zu sich nicht in dasselbe Verhältnis wie ein Mensch, der in primitiven Zuständen noch alles zu seinem Lebensunterhalte Notwendige selbst zu besorgen hat. Er macht sich den Rock, um für andere Kleider machen zu können; und der Wert des Rockes für ihn hängt ganz von den Leistungen der andern ab. Der Rock ist eigentlich Produktionsmittel. Mancher wird sagen, das sei eine Begriffsspalterei. Sobald er auf die Wertbildung der Waren im Wirtschaftskreislauf sieht, wird er diese Meinung nicht mehr haben können. Dann wird er sehen, daß man in einem Wirtschaftsorganismus, der auf Arbeitsteilung beruht, gar nicht für sich arbeiten kann. Man kann nur für andere arbeiten, und andere für sich arbeiten lassen. Man kann ebensowenig für sich arbeiten, wie man sich selbst aufessen kann. Aber man kann Einrichtungen herstellen, welche dem Wesen der Arbeitsteilung widersprechen. Das geschieht, wenn die Gütererzeugung nur darauf eingestellt wird, dem einzelnen Menschen als Eigentum zu überliefern, was er doch nur durch seine Stellung im sozialen Organismus als Leistung erzeugen kann. Die Arbeitsteilung drängt den sozialen Organismus dazu, daß der einzelne Mensch in ihm lebt nach den Verhältnissen des Gesamtorganismus; sie schließt wirtschaftlich den Egoismus aus. Ist dann dieser Egoismus doch vorhanden in Form von Klassenvorrechten und dergleichen, so entsteht ein sozial unhaltbarer Zustand, der zu Erschütterungen des sozialen Organismus führt. In solchen Zuständen leben wir gegenwärtig. Es mag manchen geben, der nichts davon hält, wenn man fordert, die Rechtsverhältnisse und anderes müssen sich nach dem egoismusfreien Schaffen der Arbeitsteilung richten. Ein solcher möge dann nur aus seinen Voraussetzungen die Konsequenz ziehen. Diese wäre: man könne überhaupt nichts tun; die soziale Bewegung könne zu nichts führen. Man kann in bezug auf diese Bewegung allerdings Ersprießliches nicht tun, wenn man der Wirklichkeit nicht ihr Recht geben will. Die Denkungsart, aus der die hier gegebene Darstellung heraus geschrieben ist, will, was der Mensch innerhalb des sozialen Organismus zu tun hat, nach dem einrichten, was aus den Lebensbedingungen dieses Organismus folgt.

Wer seine Begriffe nur nach den eingewöhnten Einrichtungen bilden kann, der wird ängstlich werden, wenn er davon vernimmt, daß das Verhältnis des Arbeitsleiters zu dem Arbeiter losgelöst werden solle von dem Wirtschaftsorganismus. Denn er wird glauben, daß eine solche Loslösung notwendig zur Geldentwertung und zur Rückkehr in primitive Wirtschaftsverhältnisse führe. (Dr. Rathenau äußert in seiner Schrift «Nach der Flut» solche Meinungen, die von seinem Standpunkt aus berechtigt erscheinen.) Aber dieser Gefahr wird durch die Dreigliederung des sozialen Organismus entgegengearbeitet. Der auf sich selbst gestellte Wirtschaftsorganismus im Verein mit dem Rechtsorganismus sondert die Geldverhältnisse ganz ab von den auf das Recht gestellten Arbeitsverhältnissen. Die Rechtsverhältnisse werden nicht unmittelbar auf die Geldverhältnisse einen Einfluß haben können. Denn die letzteren sind Ergebnis der Verwaltung des Wirtschaftsorganismus. Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitsleiter und Arbeiter wird einseitig gar nicht in dem Geldwert zum Ausdruck kommen können, denn dieser ist nach Beseitigung des Lohnes, der ein Tauschverhältnis von Ware und Arbeitskraft darstellt, lediglich der Maßstab für den gegenseitigen Wert der Waren (und Leistungen). - Aus der Betrachtung der Wirkungen, welche die Dreigliederung für den sozialen Organismus hat, muß man die Überzeugung gewinnen, daß sie zu Einrichtungen führen werde, die in den bisherigen Staatsformen nicht vorhanden sind.

Und innerhalb dieser Einrichtungen wird dasjenige ausgetilgt werden können, was gegenwärtig als Klassenkampf empfunden wird. Denn dieser Kampf beruht auf der Einspannung des Arbeitslohnes in den Wirtschaftskreislauf. Diese Schrift stellt eine Form des sozialen Organismus dar, in dem der Begriff des Arbeitslohnes ebenso eine Umformung erfährt wie der alte Eigentumsbegriff. Aber durch diese Umformung wird ein lebensfähiger sozialer Zusammenhang der Menschen geschaffen. - Nur eine leichtfertige Beurteilung wird finden können, daß mit der Verwirklichung des hier Dargestellten nichts weiter getan sei, als daß der Arbeitszeitlohn in Stücklohn verwandelt werde. Mag sein, daß eine einseitige Ansicht von der Sache zu diesem Urteil führt. Aber hier ist diese einseitige Ansicht nicht als die rechte geschildert, sondern es ist die Ablösung des Entlohnungsverhältnisses durch das vertragsgemäße Teilungsverhältnis in bezug auf das von Arbeitsleiter und Arbeiter gemeinsam Geleistete in Verbindung mit der gesamten Einrichtung des sozialen Organismus ins Auge gefaßt. Wem der dem Arbeiter zukommende Teil des Leistungserträgnisses als Stücklohn erscheint, der wird nicht gewahr, daß dieser «Stücklohn» (der aber eigentlich kein «Lohn» ist) sich im Werte des Geleisteten in einer Art zum Ausdruck bringt, welche die gesellschaftliche Lebenslage des Arbeiters zu andern Mitgliedern des sozialen Organismus in ein ganz anderes Verhältnis bringt, als dasjenige ist, das aus der einseitig wirtschaftlich bedingten Klassenherrschaft entstanden ist. Die Forderung nach Austilgung des Klassenkampfes wird damit befriedigt. - Und wer sich zu der namentlich auch in sozialistischen Kreisen zu hörenden Meinung bekennt: die Entwickelung selbst müsse die Lösung der sozialen Frage bringen, man könne nicht Ansichten aufstellen, die verwirklicht werden sollen; dem muß erwidert werden: Gewiß wird die Entwickelung das Notwendige bringen müssen; aber in dem sozialen Organismus sind die Ideenimpulse des Menschen Wirklichkeiten. Und wenn die Zeit ein wenig vorgeschritten sein wird und das verwirklicht sein wird, was heute nur gedacht werden kann: dann wird eben dieses Verwirklichte in der Entwickelung drinnen sein Und diejenigen, welche «nur von der Entwickelung» und nicht von der Erbringung fruchtbarer Ideen etwas halten, werden sich Zeit lassen müssen mit ihrem Urteil bis dahin, wo, was heute gedacht wird, Entwickelung sein wird. Doch wird es eben dann zu spät sein zum Vollbringen gewisser Dinge, die von den heutigen Tatsachen schon gefordert werden. Im sozialen Organismus ist es nicht möglich, die Entwickelung objektiv zu betrachten wie in der Natur. Man muß die Entwickelung bewirken. Deshalb ist es für ein gesundes soziales Denken verhängnisvoll, daß ihm gegenwärtig Ansichten gegenüberstehen, die, was sozial notwendig ist, so «beweisen» wollen, wie man in der Naturwissenschaft «beweist». Ein «Beweis» in sozialer Lebensauffassung kann sich nur dem ergeben, der in seine Anschanung das aufnehmen kann, was nicht nur im Bestehenden liegt, sondern dasjenige, was in den Menschenimpulsen - von ihnen oft unbemerkt - keimhaft ist und sich verwirklichen will. Eine derjenigen Wirkungen, durch welche die Dreigliederung des sozialen Organismus ihre Begründung im Wesenhaften des menschlichen Gesellschaftslebens zu erweisen haben wird, ist die Loslösung der richterlichen Tätigkeit von den staatlichen Einrichtungen. Den letzteren wird es obliegen, die Rechte festzulegen, welche zwischen Menschen oder Menschengruppen zu bestehen haben. Die Urteilsfindungen selbst aber liegen in Einrichtungen, die aus der geistigen Organisation heraus gebildet sind. Diese Urteilsfindung ist in hohem Maße abhängig von der Möglichkeit, daß der Richtende Sinn und Verständnis habe für die individuelle Lage eines zu Richtenden. Solcher Sinn und solches Verständnis werden nur vorhanden sein, wenn dieselben Vertrauensbande, durch welche die Menschen zu den Einrichtungen der geistigen Organisation sich hingezogen fühlen, auch maßgebend sind für die Einsetzung der Gerichte. Es ist möglich, daß die Verwaltung der geistigen Organisation die Richter aufstellt, die aus den verschiedensten geistigen Berufsklassen heraus genommen sein können, und die auch nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder in ihre eigenen Berufe zurückkehren. In gewissen Grenzen hat dann jeder Mensch die Möglichkeit, sich die Persönlichkeit unter den Aufgestellten für fünf oder zehn Jahre zu wählen, zu der er so viel Vertrauen hat, daß er in dieser Zeit, wenn es dazu kommt, von ihr die Entscheidung in einem privaten oder strafrechtlichen Fall entgegennehmen will. Im Umkreis des Wohnortes jedes Menschen werden dann immer so viele Richtende sein, daß diese Wahl eine Bedeutung haben wird. Ein Kläger hat sich dann stets an den für einen Angeklagten zuständigen Richter zu wenden. - Man bedenke, was eine solche Einrichtung in den österreichisch-ungarischen Gegenden für eine einschneidende Bedeutung gehabt hätte. In gemischtsprachigen Gegenden hätte der Angehörige einer jeden Nationalität sich einen Richter seines Volkes erwählen können. Wer die österreichischen Verhältnisse kennt, der kann auch wissen, wieviel zum Ausgleich im Leben der Nationalitäten eine solche Einrichtung hätte beitragen können. - Aber außer der Nationalität gibt es weite Lebensgebiete, für deren gesunde Entfaltung eine solche Einrichtung im gedeihlichen Sinne wirken kann. - Für die engere Gesetzeskenntnis werden den in der geschilderten Art bestellten Richtern und Gerichtshöfen Beamte zur Seite stehen, deren Wahl auch von der Verwaltung des geistigen Organismus zu vollziehen ist, die aber nicht selbst zu richten haben. Ebenso werden Appellationsgerichte aus dieser Verwaltung heraus zu bilden sein. Es wird im Wesen desjenigen Lebens liegen, das sich durch die Verwirklichung solcher Voraussetzungen abspielt, daß ein Richter den Lebensgewohnheiten und der Empfindungsart der zu Richtenden nahestehen kann, daß er durch sein außerhalb des Richteramtes - dem er nur eine Zeitlang vorstehen wird - liegendes Leben mit den Lebenskreisen der zu Richtenden vertraut wird. Wie der gesunde soziale Organismus überall in seinen Einrichtungen das soziale Verständnis der an seinem Leben beteiligten Personen heranziehen wird, so auch bei der richterlichen Tätigkeit. Die Urteilsvollstreckung fällt dem Rechtsstaate zu.

Die Einrichtungen, die sich durch die Verwirklichung des hier Dargestellten für andere Lebensgebiete als die angegebenen notwendig machen, brauchen vorläufig hier wohl nicht geschildert zu werden. Diese Schilderung würde selbstverständlich einen nicht zu begrenzenden Raum einnehmen.

Die dargestellten einzelnen Lebenseinrichtungen werden gezeigt haben, daß es der zugrunde liegenden Denkungsart sich nicht, wie mancher meinen könnte - und wie tatsächlich geglaubt wurde, als ich hier und dort das Dargestellte mündlich vorgetragen habe -, um eine Erneuerung der drei Stände, Nähr-, Wehr- und Lehrstand handelt. Das Gegenteil dieser Ständegliederung wird angestrebt. Die Menschen werden weder in Klassen noch in Stände sozial eingegliedert sein, sondern der soziale Organismus selbst wird gegliedert sein. Der Mensch aber wird gerade dadurch wahrhaft Mensch sein können. Denn die Gliederung wird eine solche sein, daß er mit seinem Leben in jedem der drei Glieder wurzeln wird. In dem Gliede des sozialen Organismus, in dem er durch den Beruf drinnen steht, wird er mit sachlichem Interesse stehen; und zu den andern wird er lebensvolle Beziehungen haben, denn deren Einrichtungen werden zu ihm in einem Verhältnisse stehen, das solche Beziehungen herausfordert. Dreigeteilt wird der vom Menschen abgesonderte, seinen Lebensboden bildende soziale Organismus sein; jeder Mensch als solcher wird ein Verbindendes der drei Glieder sein.